Sehr geehrter Herr Seeger,

bitte nehmen sie den folgenden Antrag mit auf die Tagesordnung für die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung.

 

Beschlussantrag:

Ermöglichen der Abweichung von der vorgeschriebene Dachausrichtung zur besseren   Nutzung der solaren Strahlungsenergie.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form eine übergeordnete Rechtsnorm geschaffen werden kann, die folgenden Sachverhalt übergreifend neu festlegt:

Dem Bebauungsplan übergeordnete Rechtsnorm folgenden Sachverhalt übergreifend neu festzulegen:

1.In bestehenden Bebauungsplänen sind Vorgaben für eine Ausrichtung des Firstes in nordsüdlicher Richtung zur maximal effizienten Nutzung der solaren Einstrahlung aufzuheben.

2.In Bebauungsplänen, die nach Veröffentlichung dieser Norm Gültigkeit erlangen, sind Vorgaben, die eine Ausrichtung des Dachfirstes in nordsüdlicher Richtung verlangen, nichtig.

3.Ausnahmen sind ausschließlich aufgrund technischer, nicht jedoch ästhetischer, Belange möglich.

Sollte die Umsetzung durch eine Rechtsnorm nicht möglich sein, wird die Verwaltung dazu angehalten, in zuvor beschriebenen Situationen Befreiungen auszusprechen und Bauherrinnen und Bauherrn entsprechend zu beraten.

 

Begründung:

Um eine möglichst effiziente Ausnutzung der solaren Energieeinstrahlung zu erreichen, sollten neu errichtete Gebäude, die kein Flachdach erhalten, Schrägdächer mit einer südlich ausgerichteten Dachfläche erhalten. Um diese Bauform zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, soll die vorstehend beantragte Rechtsnorm bestehende Nord-Süd-Ausrichtungsvorgaben des Daches für Bauherren transparent und für die Verwaltung bürokratiearm aufheben.

 
   

 

Antrag der FDP Fraktion vom 17.05.2022

Druckversion | Sitemap
© FDP Stadtverband Herford

Anrufen

E-Mail