„Am Gange:  nur ein Teil wird verschönert.“

 

 

Herford hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt die schönste Stadt OWL ´s  zu werden, so war es am Anfang der Ratsperiode zu hören. Es hat sich seit dieser Zeit vieles getan: Sanierung Bäckerstrasse, Gehrenberg, Lübbertor, Markthalle usw.  Der Bürgermeister scheut sich nicht dafür viel Geld in die Hand zu nehmen! Auch Fördergelder  werden  in Anspruch genommen  um das erklärte Ziel zu erreichen.  Und wenn es um die Entwicklung des Bildungskampus geht oder gar das anvisierte OWL – Forum, werden auch Ausgaben im 3-Stelligen Millionenbereich nicht gescheut.

Endlich, sagt Eckhart Klemens, soll der Bereich „Am Gange“ , eine Wegeverbindung  im Herzen der Stadt , saniert werden .  Gesamtkosten 525.000,- Euro auf städtischem Grund und Boden,  einschließlich ISEK Förderung von 312.000 Euro. Für die Umgestaltung der  Fläche des Kreises erhält  der Kreis keine Fördermittel vom Land.   Somit lehnt der Kreis eine Beteiligung (300.000,-Euro) an der Umgestaltung  ihres Grundstückes an der Volkshochschule ab.  Dafür bietet der Kreis  der Stadt die Fläche zum Kauf an  Kaufpreis 100.000,-Euro.  Die Stadt lehnt einen Kauf ab.  

Die FDP Fraktion lehnt es ab, nur den halben Platz zu gestalten, das ist eine halbherzige Umsetzung!   Es sollte nicht an 100.000 Euro für den Erwerb dieses Grundstückes scheitern. Die FDP ist der Meinung, das Grundstück zu erwerben, damit eine Förderung nach dem ISEK-Programm für den gesamten Bereich ermöglicht wird. Dabei sollte die Stadt  prüfen, ob nicht auch  die Grunderwerbskosten Förderungswürdig sind. Die  gesamte Fläche sollte  von einem professionellen Landschaftsarchitekten entwickelt  werden. 

Ohne überzeugendes Konzept sieht Günther Klempnauer die Option, die Volkshochschule zu kaufen, skeptisch:

  1. Falls es sich bei der Volkshochschule um ein Denkmal geschütztes Gebäude handelt, würden die Kosten einer Sanierung deutlich höher ausfallen.
  2. Es muss sorgfältig geprüft werden, welche Folgekosten der Kauf nach sich zieht.

 

Pressemitteilung vom 15. 11. 2019

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