FDP Herford fordert die Abschaffung der Baumschutzsatzung.

 

 

„Der Schutz unserer Gehölze und Pflanzen ist überaus wichtig“, sagt Gartenarchitekt und Ratsherr Eckhart Klemens. Jedoch ist die Baumschutzsatzung nach Ansicht der Ratsfraktion der FDP in Herford dafür nicht das richtige Werkzeug. Dies liegt besonders am Merkmal, dass für das Einsetzen der Schutzwürdigkeit herangezogen wird: 110 cm Stammumfang in einem Meter Höhe. Nähert sich ein Gehölz diesem Umfang, wird die Gefahr einer Fällung größer, denn nur bis zu diesem Wert dürfen Herforder ihren Baum ohne Bürokratie fällen.
 

Hier zeigt sich ein weiterer Kritikpunkt der Herforder Liberalen: Die Baumschutzsatzung führt zu einem nicht zu unterschätzenden Eingriff in das Eigentum der Bürger. Wird der Stammumfang überschritten, muss dann eine Fällung bei der Verwaltung beantragt werden. Diese entscheidet in der Folge, ob dem Antrag zugestimmt wird, oder nicht.
 

Dies führt nachweislich zu einem hohen Verwaltungsaufwand gegenüber wenigen geschützten Gehölzen. „Allerdings werden – ebenfalls nachweislich – auch nur wenige Fällungen durch die Satzung verhindert,“ führt Christian Bäuerle aus, „so wurden 2019 von 68 beantragten Fällungen nur elf verhindert.“
 

Widerspruch gegen ein Fällungsverbot ist allerdings für Bürger deutlich umständlicher als für die Stadt Herford. Während die Verwaltung auch gleichzeitig ihr eigener Sachverständiger ist, muss der Bürger eine Sachverständigenleistung teuer einkaufen, wenn er gegen eine Ablehnung der Verwaltung argumentieren will.
 

Auch die in der Baumschutzsatzung enthaltene Liste nicht geschützter Baumarten steht bei den Freidemokraten in der Kritik. Hier werden einzelne Gehölzarten als nicht schutzwürdig definiert, also quasi gute und schlechte Bäume festgelegt. „Dieses Vorgehen lehnen wir ab, da es äußerst willkürlich und unwissenschaftlich ist. Für das Klima ist eine Buche genauso wertvoll wie eine Birke oder ein Obstbaum“, führt Arndt Kötter aus.
 

Günther Klempnauer verweist darauf, dass Herford mit dem Abschaffen der Satzung in guter Gesellschaft wäre: „Unter anderen Bielefeld und Bad Salzuflen haben keine Baumschutzsatzung mehr.“

Pressemitteilung der Fraktion vom 05. 04. 2022

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