FDP fordert die Entlastung von Bauherren
„In der jüngeren Vergangenheit ist es in Herford üblich geworden, Bauherren mit einer Flut neuer, zum Teil sich überschneidender Bauauflagen zu bekümmern“, ist die Meinung von Christian Bäuerle. So wird gefordert, dass auf Flachdächern eine Dachbegrünung anzulegen ist. Weiterhin ist auf derselben Fläche auch eine solare Nutzung gefordert, also die Aufständerung von Solarthermie- oder Fotovoltaik-Elementen. Diese „Doppelnutzung“ der Flächen von Flachdächern ist aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht jedoch nicht immer sinnvoll.
Erstens muss Tragfähigkeit eines begrünten Daches deutlich höher ausgeführt sein, wie ein Dach, das nicht begrünt wird.
Zweitens wird durch den Schattenwurf der solaren Nutzung eine nachhaltige Begrünung erschwert bis unmöglich gemacht. Dies liegt an der Standortanpassung der Pflanzen, die für eine Dachbepflanzung verwendet werden: Die übliche Begrünung geschieht vielfach mit Pflanzen wir Mauerpfeffer (Sedum) oder Dachwurz (Sempervivum). „Diese Pflanzen sind durch ihre Fähigkeit, Wasser speichern zu können, gut an einen Standort mit sehr viel Sonne und gleichzeitig wenig Wasser angepasst“, sagt Eckart Clemens. Arndt Kötter führt den Gedanken weiter: „Diese Pflanzen leben auch im (Halb-)Schatten, aber die Anzahl der Blüten und auch die Widerstandsfähigkeit Pflanze allgemein wird an einem dunkleren Standort niedriger sein. Dieser Umstand kann dazu führen, dass der Bewuchs unter der zuvor aufgeständerten solaren Dachnutzung nach einiger Zeit ausdünnt oder gar verschwindet.“
Drittens ist die Zusammennahme aller drei Komponenten des solar genutzten Flachdaches mit Begrünung überdurchschnittlich teuer. Der Bau eines Gründaches ist nach Zahlen der Stadt Hamburg ungefähr 2,5-mal teurer als ein unbegrüntes Dach. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Aufständerung der Sonnenkollektoren oder Photovoltaikelementen, die, um die darunter wachsenden Pflanzen nicht noch zusätzlich zu schwächen, einzeln und nicht in einer langen Reihe geschehen sollte. Abschließend müssen doch die Kosten für die solare Nutzung hinzugerechnet werden.
Aus den zuvor beschriebenen Punkten stellt die FDP zwei Forderungen:
Einerseits soll in neu zu beschließenden Bauanträgen die Doppelung von Forderungen der Dachgestaltung unterbleiben. Hierdurch werden einerseits die Bauherren deutlich entlastet, da nur eine „Dachnutzungsform“ herzustellen ist. Andererseits werden so auch Ressourcen geschont, da die Tragfähigkeit des Daches und des Gebäudes nicht zwei Dachnutzungen gleichzeitig tragen muss.
Andererseits fordert die FDP die Schaffung eines Punkteplans für Klima- und Umweltschutzaspekte in Bebauungsplänen. In diesem Papier sollen mögliche Maßnahmen, die dem baulichen und dem „gärtnerischen“ Umwelt- und Klimaschutz dienen, mit Punkten bewertet werden. Der Bebauungsplan soll in der Folge nur noch eine zu erreichende Punktezahl angeben. Christian Bäuerle ist sich sicher: „So kann sich der Bauherr frei zwischen Maßnahmen entscheiden, solange er durch seine Auswahl die geforderte Punktezahl erreicht.“
Pressemitteilung vom 16. 03. 2021
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